Der Verwaltungsrat mags soll öffentlich tagen
Nach der für die mags geltenden Regelung tagt der Verwaltungsrat außer bei der abschließenden Beratung von Satzungen grundsätzlich nichtöffentlich, kann aber im Einzelfall die Öffentlichkeit zulassen. Stattdessen sollte nach unserem Vorschlag die Öffentlichkeit der Sitzungen der Regelfall sein, um für Transparenz zu sorgen.
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft 30.04.2026
Hauptausschuss 06.05.2026
Rat 13.05.2026
Beratungsgegenstand
Der Verwaltungsrat mags AöR soll öffentlich tagen
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und der Hauptausschuss empfehlen und der Rat beschließt:
Die Satzung der “mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe“ - Anstalt des öffentlichen Rechts wird wie folgt geändert.
§7 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die bisherige Regelung (ALT)
„Die Sitzungen sind - vorbehaltlich § 2 Abs. 5 Satz 5 - nicht öffentlich. Im Einzelfall kann der Verwaltungsrat die Öffentlichkeit der Sitzung zulassen.“
wird ersetzt durch die Fassung (NEU)
„Die Sitzungen des Verwaltungsrats sind öffentlich. Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind in entsprechender Anwendung von § 48 Abs. 1 Satz 4 GO öffentlich bekannt zu machen. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit gelten die Regelungen des § 48 Abs. 2 GO entsprechend.“
§ 2 Abs. 5 Satz 5 (Nach der Befassung des Rates beschließt der Verwaltungsrat über die Satzung in öffentlicher Sitzung.) entfällt.
Begründung:
Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und der Kommunal Agentur NRW für Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) in Nordrhein-Westfalen (Stand: Dezember 2021) sieht ausdrücklich beide Möglichkeiten, die bisherige und die neue Regelung, alternativ vor.
Nach der für die mags geltenden Regelung tagt der Verwaltungsrat außer bei der abschließenden Beratung von Satzungen grundsätzlich nichtöffentlich, kann aber im Einzelfall die Öffentlichkeit zulassen.
Nach der in der Mustersatzung ebenfalls vorgesehenen und hier vorgeschlagenen Regelung ist demgegenüber die Öffentlichkeit der Sitzungen der Regelfall. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit gilt dabei wie für die Ratsgremien § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung.
Dieser lautet:
„Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Durch die Geschäftsordnung kann die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausgeschlossen werden. Auf Antrag des Bürgermeisters oder eines Ratsmitglieds kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit dürfen nur in nichtöffentlicher Sitzung begründet und beraten werden. Falls dem Antrag stattgegeben wird, ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten, dass in nichtöffentlicher Sitzung weiterverhandelt wird.“
Gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach sind in nichtöffentlicher Sitzung insbesondere
- Grundstücksgeschäfte,
- Standortplanungen für öffentliche Vorhaben,
- Vergaben, Rechtsgeschäfte und andere Angelegenheiten, bei denen persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse von Bürgern oder Unternehmen von Bedeutung sind,
- Grenzregelungen (§§ 80 ff. des Baugesetzbuches),
- Personalangelegenheiten, nicht aber solche, die die Wahlen der Beigeordneten behandeln, die Gruppen von Bediensteten betreffen oder die sich auf die allgemeine Personalsituation beziehen,
- Gegenstände, die dem Abgabengeheimnis unterliegen,
- Kredite,
- Angelegenheiten der Rechnungsprüfung im Rechnungsprüfungsausschuss.
zu beraten und zu entscheiden.
Mit diesen Regelungen ist sichergestellt, dass Angelegenheiten, die der Vertraulichkeit bedürfen, in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden können bzw. ggf. müssen. Sie tragen aber auch dem Grundsatz der Gemeindeordnung Rechnung, dass Angelegenheiten, die nicht der Vertraulichkeit bedürfen, in öffentlicher Sitzung zu beraten sind und den Bürger und Bürgerinnen und der Presse Gelegenheit gegeben wird, an den Sitzungen als Zuhörern teilzunehmen.
Mit der Gründung der mags hat diese eine Vielzahl ganz wesentlicher kommunaler Aufgaben übernommen, die für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt von großer Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere die Abfallwirtschaft, die Straßenreinigung und der Winterdienst, die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, die Baumpflege, die Bewirtschaftung des kommunalen Forsts, der Betrieb der städtischen Friedhöfe und die Straßenunterhaltung. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden zum Teil über Gebührenzahlungen unmittelbar von den Einwohnern und Einwohnerinnen gezahlt und im Übrigen aus dem städtischen Haushalt gedeckt. Die Steuerung der Aufgabenwahrnehmung und des Einsatzes der Finanzmittel erfolgt ganz wesentlich durch den Verwaltungsrat.
Daher sollte für den Verwaltungsrat der mags das Gebot größtmöglicher Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit genauso gelten wie für die Ratsgremien. Denn Transparenz ist die wichtigste Basis für das Vertrauen in politische Gremien und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen.
gez. Achim Wyen
Fraktionsvorsitzender FDP/VOLT-Ratsfraktion
f.d.R. Eira Dengel
Fraktionsgeschäftsführerin
